Sozialpädagogische Familienhilfe
Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern begleiten wir Familien im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Diese wird entweder von den Eltern auf freiwilliger Basis angefragt oder von den Jugendämtern zur Sicherung des Kindeswohls initiiert, um eine Anrufung des Familiengerichtes zu vermeiden. Bisweilen erfolgen Maßnahmen auch als Weisung durch das Familiengericht. Zielgruppen sind vor allem Eltern, die professionelle Unterstützung in ihren Aufgaben als Sorgeberechtigte, in der zu fördernden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie bei der Bewältigung des Lebensalltags benötigen.
Konkrete Leistungen in der Familienhilfe sind unter anderem:
- Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen
- Ressourcen- und Wertearbeit
- Unterstützung beim Aufbau einer Alltagsstruktur
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Beobachtung und Sicherstellung des Kindeswohls
- Überprüfung der Gesundheitsvorsorge und -versorgung
- Beziehungsarbeit bzw. Angebot einer stabilen Beziehung mit der Möglichkeit korrigierender Erfahrungen
- Familien- und Elterngespräche bzw. Moderation von familiären oder elterlichen Konflikten
- Netzwerkarbeit bzw. -gespräche mit Erzieher*innen, Lehrer*innen, Arbeitgeber*innen u.a.
- Anbindung im Sozialraum (Vereine, Betreuungsmöglichkeiten etc.)
- Unterstützung bei der Suche nach heilpädagogischen oder psychotherapeutischen Hilfen
- Begleitung und Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern
- Unterstützung im Umgang mit Geld und/oder Schulden